1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TE Anlagenbau GmbH, Riedemannstraße 2, Halle V.8, 28239 Bremen (nachfolgend „TE Anlagenbau“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Die AGB regeln sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und den Handel mit Luftversorgungsanlagen und Stützluftanlagen sowie für alle sonstigen Leistungen, welche TE Anlagenbau im Zusammenhang damit erbringt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn und soweit TE Anlagenbau deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TE Anlagenbau in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge, ohne dass die Parteien jeweils erneut auf sie Bezug nehmen müssten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Elektronisch übermittelte Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur genügen dem Schriftformerfordernis; bloße E-Mails erfüllen es nicht.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von TE Anlagenbau sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von TE Anlagenbau (z. B. per Brief, Fax, E-Mail mit elektronischer Signatur) oder durch Ausführung der vom Kunden bestellten Lieferung bzw. Leistung zustande.
2.3. Mündliche Zusagen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen – insbesondere durch Vertreter oder Mitarbeiter von TE Anlagenbau – bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von TE Anlagenbau.
3. Leistungsumfang
3.1. TE Anlagenbau stellt Luftversorgungsanlagen und Stützluftanlagen her und handelt mit diesen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen (z. B. Pflichtenheft oder
technische Spezifikation).
3.2. TE Anlagenbau ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
3.3. TE Anlagenbau ist berechtigt, Konstruktions- und Formänderungen vorzunehmen, sofern diese auf technischen Verbesserungen oder rechtlichen Anforderungen (z. B. Gesetzes- oder Normänderungen) zurückzuführen sind und für den Kunden zumutbar bleiben. Die Funktionalität sowie der vereinbarte Leistungsumfang dürfen durch solche Änderungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne weitere Abzüge (z. B. Skonto), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von TE Anlagenbau innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ein Zugang der Rechnung nach diesen 14 Tagen nachgewiesen wird.
4.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist TE Anlagenbau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. TE Anlagenbau behält sich die Geltendmachung weiterer Schäden ausdrücklich vor.
4.4. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von TE Anlagenbau anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.